FAQ

 

 

Herrscht während der kompletten Betriebszeiten (6:00 - 22:00 Uhr) betrieb?

 

Nein - die Betriebs- und Öffnungszeiten befinden sich in dem o. g. Zeitraum, werden aber nicht vollumfänglich ausgeschöpft. Die genauen Öffnungszeiten werden dann den Jahreszeiten angepasst.

 

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Warum wurden in der ersten Auslegung keine Gutachten zu Lärm, Staub etc. ausgelegt?

 

Das ist eine gängige Vorgehensweise bei umfangreicheren Baumaßnahmen. In der ersten Auslegung wird erst einmal das "Grundgerüst" betrachtet. Die Gemeinde, Bürger und die Fachabteilungen des Landratsamtes geben dann, nach der Auslegungsfrist, ihre Bedenken, Änderungswünsche oder Aufgaben an die Bauherren und dessen Ingenieure weiter.

 

Die Aufgaben beinhalten dann z.B auch die Beauftragungen von geforderten Gutachten oder Nachweise, die Abwägung von Bedenken und die Umsetzung von möglichen Änderungswünschen.

Zwischen der ersten und der zweiten Auslegung vergehen dadurch auch oft mehrer Monate.

 

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Warum wird das Vorhaben als Sondergebiet bezeichnet?

 

Ein Sondergebiet wird genau auf das Bauvorhaben ausgelegt. Es darf dort nicht jeder Betrieb, wie in einem Industriegebiet, seine Tätigkeiten nachgehen.

 

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Wie laut ist der Brecher nun wirklich?

 

Dafür benötigen wir einen kleinen Exkurs, denn es gibt Dezibel (dB) Werte und bewertete Schalldruckpeckel (dB(A)).

Vereinfacht heißt das, dass der Dezibelwert u.a die Stärke eines Schallereignisses angibt, wie z.B bei einem Brecher 118dB.

Um nun die Frage beantworten zu können, brauchen wir die Maßeinheiten dB(A). Hier wird der gemessene Wert abhängig von der Entfernung dargestellt.

 

Nimmt man also den Brecher mit 118 dB, so hat dieser ca. 3m entfernt am Standort des Bedieners noch ca. 92 dB(A). Das entspricht einem Handschleifgerät oder einem Orchestergraben.

 

Geht man auf einer geraden Ebene (die in unserem Fall zwar nicht vorhanden ist, das ganze aber vereinfacht) nun 240m (das wäre vom Brecherplatz bis kurz vor der Autobahn /siehe Bild) weiter, so hat man noch einen Wert von 62 dB(A). 

Das entspricht einer Nähmaschine oder einem normalen Gespräch. 

 

 

 

 

 

 

 

 

Geht man in diesselbe Richtung (weiterhin mit der Annahme, dass alles gerade ist und nichts im Weg steht) weitere 205m (insgesamt dann 445m) weiter, so erreicht man das erste Haus in Ottersried. Hier kommt dann ein Wert von ca. 57 dB(A) an. Das entspricht der Lautstärke eines Radios oder eines leisen Gesprächs. 

(Quellen: https://www.hug-technik.com/schallpegel-laermpegel.html / https://www.ihre-hoerexperten.de/service/presse-und-medien/trends-fakten/wie-laut-ist-das-denn.html / https://www.kaelte-bast.de/technische-informationen/schalldruckrechner)

 

Durch unsere Lager und baulicher Maßnahmen die ergriffen werden, wird der Lärm schon am Ursprungsort minimiert.

Wodurch die Werte und dadurch auch die Geräusche, die bei den nächsten Anwohnern ankommen, nochmals verringert wird.

 

Es wurde ein schalltechnisches Gutachten erstellt, dass auch Teil der nächsten Auslegung ist. Dieses zeigt, dass wir alle Pegel nach TA Lärm unterschreiten, selbst wenn alle Maschinen gleichzeitig im Einsatz sind. 

 

Es fehlen noch Infos oder du hast noch Fragen?

 

Dann melde dich gerne per Mail. Wir setzen uns dann gerne mit dir in Verbindung.

 

 

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